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01.01.2022: Arbeitslosmeldung jetzt auch elektronisch

Am 01.01.2022 trat die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Das BMAS unterstützt damit einen weiteren Schritt hin zur bürgernahen, digitalen Verwaltung. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten “Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises. Dadurch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Sozialverwaltungsverfahrens und gleichzeitig zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt.

Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

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Veröffentlicht in Arbeitgeber, Existenz, Soziale Absicherung, Unternehmer.