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01.01.2023: wichtige Änderungen im Überblick

Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran änderen auch die aktuellen Rahmenbedingungen (Corona-Pandemie/Krieg in der Ukraine) nichts.

Einkommensteuer – Grundfreibetrag
Keine Steuern zu zahlen sind bis 10.908,00 Euro (2022: 10.347,00 Euro). Ehepartnern stehen 21.816,00 Euro steuerfrei zu (2022: 20.694 Euro,00). Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (2022: 58.597,00 Euro), er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Zusammenveranlagte Ehegatten haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.

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Veröffentlicht in Information, Recht, Steuern.