Das Kabinett hat am 14.10.2020 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen.
Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
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