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Haftung eines Marketplace-Verkäufers

Ein Marketplace-Verkäufer haftet auch dann für wettbewerbswidrige Äußerungen, die in den Amazon-Produktbeschreibungen stehen, wenn er sich an den Artikel lediglich angehängt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Urteil vom 04.11.2021 (Az. 2 U 49/21).

Zum OLG-Urteil

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Veröffentlicht in Rechtsprechung.