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Influencer*in muss Beiträge mit Tap-Tag auf Instagram als Werbung kennzeichnen

Auch ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Instagram-Post ist als Werbung zu kennzeichnen, sofern der Beitrag mit sogenannten Tap-Tags zum Unternehmen verlinkt ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit Urteil vom 19.05.2022 entschieden.

Zum Urteil des OLG

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Veröffentlicht in Recht.