Auch ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Instagram-Post ist als Werbung zu kennzeichnen, sofern der Beitrag mit sogenannten Tap-Tags zum Unternehmen verlinkt ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit Urteil vom 19.05.2022 entschieden.
Zum Urteil des OLG
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