Schrank, Bücher, Gesetze, Recht, Rechtsprechung

Keine überhöhten Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung einer GmbH

Besteht der Verdacht der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft und wird dieser durch Prüfung des Registergerichts bestätigt, kann die Gesellschaft gem. § 394 Abs. 1 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) von Amts wegen gelöscht werden. So lautet der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 31.01.2020.

Zum Beschluss des OLG

Um diesen Inhalt vollständig lesen zu können benötigen Sie ein Abonnement

Abonnement erwerben oder Anmelden

Veröffentlicht in Rechtsprechung.