Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.
Quelle und mehr Informationen, Pressemitteilung BMAS 06.08.2021
Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.
Quelle und mehr Informationen, Pressemitteilung BMAS 06.08.2021