Mit Schreiben vom 03.03.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmende Stellung genommen.

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmende
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