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Marke als Herkunftshinweis

Ein unterhalb der Artikelbezeichnung auf dem Portal Amazon.de als “Marke” eingetragenes Zeichen wird in der Regel als Herkunftshinweis des Produktes wahrgenommen. Es ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn ein Anbieter eine Marke einträgt, die entgegen den Richtlinien des Marketplace-Betreibers nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 26.03.2021 (Az. 6 U 11/21).

Zum Urtel des OLG Köln

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Veröffentlicht in Rechtsprechung.