Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (LSt) für das Kalenderjahr 2021 bekannt gemacht.
Zum BMF-Schreiben vom 09.09.2020

Muster elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2021 ist bekannt gegeben
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