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OLG Beschluss zum Namensbestandteil “Manufaktur”

Mit Beschluss vom 29.06.2021 (Aktenzeichen 6 U 46/20) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass die Firmierung “Manufaktur” irreführend ist, wenn das Unternehmen nicht überwiegend in Handarbeit fertigt.

Zum OLG-Beschluss

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Veröffentlicht in Rechtsprechung.