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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vor:

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2023 im Überblick

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), steigt auf 3.395 ,00Euro/Monat (2022: 3.290,00 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.290,00 Euro/Monat (2022: 3.150,00 Euro/Monat).

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Veröffentlicht in Arbeitgeber, Existenz, Gründer, Soziale Absicherung.