Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können ab heute Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Nach der weitreichenden Aufhebung der Corona-Beschränkungen können die meisten Unternehmen wieder ihrem Geschäft nachgehen und benötigen keine staatliche Unterstützung mehr. In einzelnen Bereichen lässt sich aber das coronabedingt eingeschränkte Geschäft nicht so schnell wieder hochfahren. Zum Beispiel kann die Durchführung von Veranstaltungen einen erheblichen Vorlauf haben, so dass es dauert, bis Unternehmen, die in diesem Feld tätig sind, wieder eigene Umsätze erzielen. Für diese Unternehmen steht die verlängerte Überbrückungshilfe IV zur Verfügung.
Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
antragsberechtigt.
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