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28.06.2025: Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV)

Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist das Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2022

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Start up

ab 20.01.2024: Unternehmensgründer/-in IHK, Live Online

Im Januar startet der neue online IHK-Zertifikatslehrgang: Gründung bestens vorbereiten – strukturiert vorgehen – Fehler vermeiden

Nutzen

Eine Geschäftsidee zu verwirklichen und in die Selbständigkeit zu starten, ist mutig, spannend und harte Arbeit!
Entwickeln Sie eine geeignete Strategie, um mit Ihren Ideen und Fähigkeiten Ihre Pläne dauerhaft erfolgreich umzusetzen. Die IHK Akademie München unterstützt Sie dabei mit dem Fachwissen und der Erfahrung eines gut vernetzten Trainerteams. In sechs Modulen und sieben Tagen werden Sie bestens auf die Umsetzung Ihrer Selbständigkeit vorbereitet. Sie haben die Möglichkeit nach jedem Modul einen Test abzulegen. Nach erfolgreicher Teilnahme und mindestens 80% Anwesenheit erhalten sie am Ende des Gründertrainings unser Zertifikat “Unternehmensgründer/-in IHK”. Für ein bevorstehendes Bankengespräch ist das Zertifkat ein großer Vorteil, weil es belegt, dass Sie sich sorgfältig auf Ihre Gründung vorbereitet haben. Falls Sie an keinem Test teilnehmen möchten, erhalten Sie für das jeweilige Modul eine Teilnahmebescheinigung. Die Module sind auch einzeln buchbar. Sollten Sie aktuell noch nicht selbständig gemeldet sein, können die Kosten für diese Veranstaltung als sogenannte Vorgründungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

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Ab 01.01.2024: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt im Wesentlichen zum o1.o1.2024 in Kraft. Neben dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden hierdurch zahlreiche weitere Gesetze geändert/ angepasst.

Der Schwerpunkt der Reform des Personengesellschaftsrechts betrifft die im BGB geregelte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Künftig sieht das Gesetz für die GbR die rechtsfähige registrierte bzw. rechtsfähige nicht registrierte GbR und die nicht rechtsfähige GbR als unterschiedliche Varianten vor.

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ab Sommer 2023: SV-Meldeportal

Die Krankenkassen stellen in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Ab Sommer 2023 wird sv.net vom SV-Meldeportal als neue Ausfüllhilfe abgelöst.

Die EU gibt vor, dass gemäß dem Onlinezugangsgesetz und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der EU soll mit einem zugelassenen Authentisierungsmedium die 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können. In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe wird ab Sommer 2023 die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbständige daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein.

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Laptop, Notizblock, Notizbuch, Kalender, Mobiltelefon, Handy, Stift, Termin, Terminübersicht, Terminplan

01.01.2023: wichtige Änderungen im Überblick

Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran änderen auch die aktuellen Rahmenbedingungen (Corona-Pandemie/Krieg in der Ukraine) nichts.

Einkommensteuer – Grundfreibetrag
Keine Steuern zu zahlen sind bis 10.908,00 Euro (2022: 10.347,00 Euro). Ehepartnern stehen 21.816,00 Euro steuerfrei zu (2022: 20.694 Euro,00). Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (2022: 58.597,00 Euro), er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Zusammenveranlagte Ehegatten haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.

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ab 21.01.2023: Unternehmensgründer/-in IHK, Live Online

Im Januar startet der neue online IHK-Zertifikatslehrgang: Gründung bestens vorbereiten – strukturiert vorgehen – Fehler vermeiden

Nutzen

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Bescheinigung A1

Übt eine Person ihre Beschäftigung oder Tätigkeit vorübergehend – für maximal 24 Monate – in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aus, liegt im Sinne der Europäischen Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit – bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen – eine gewöhnliche Entsendung vor. Für die
Dauer der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit gelten dann weiterhin die deutschen Bestimmungen über die Sozialversicherung. Die Bescheinigung A1 dient hierbei als Dokumentation des anzuwendenden Rechts im Beschäftigungsstaat zur Vermeidung einer Unterbrechung des bisher geltenden Rechts und einer möglichen Doppelversicherung.

Für die Beantragung der Bescheinigung A1 regelt die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009, dass diese vor Antritt der Erwerbstätigkeit im Ausland zu beantragen ist, „wann immer dies möglich ist“. Die Regelung lässt eine nachträgliche Beantragung der Bescheinigung A1 zu. Das BMAS empfiehlt, bei Auslandseinsätzen bis zu sieben Tagen die A1-Bescheinigung nicht im Voraus, sondern im Bedarfsfall nachträglich zu beantragen.
Da einige Staaten – allen voran Frankreich, Österreich, Schweiz und Belgien – zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping verschärfte Kontrollen durchführen, ist dort eine differenzierte Betrachtung (z. B. Dauer des Auslandseinsatzes, Branche) geboten.

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Keine Richtigstellung einer falschen Blickfangwerbung durch Fußnote bei eindeutiger und leicht zu vermeidender Unrichtigkeit

Enthält eine Blickfangwerbung eine unzutreffende Werbeaussage, so kann dies nicht durch eine Fußnote richtiggestellt werden, wenn die Unrichtigkeit eindeutig und leicht vermeidbar ist. In diesem Fall liegt eine Irreführung vor, dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg im Beschluss vom 16.08.2022 (Az. 3 U 747/22). Im zugrunde liegenden Fall warb ein Küchenhändler auf seiner Webseite unter anderem mit folgender Aussage “33 Prozent AUF ALLE KÜCHEN (1)”. Durch die Fußnote wurde darauf hingewiesen, dass Küchen unter einem Wert von 6.900,00 Euro vom Angebot ausgenommen waren.

Zum OLG Nürnberg

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