Gründungszuschuss (GZ) ALG I – § 93 SGB III

Formale Voraussetzungen

Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss der Gründern aus der Arbeitslosigkeit gewährt werden kann. Dieser kann auch nur für eine selbständige Vollerwerbstätigkeit beantragt werden, wenn diese über 15 Wochenstunden liegt. Daraus kann abgeleitet werden, dass dieser Nebenerwerbsgründern nicht gewährt werden kann.

Wichtig ist, dass die Anträge vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. Die Antragsstellung ist frühestens nach einem Tag ALG-I -Anspruch möglich. Der letzte Termin für die Beantragung und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist 150 Tage vor Auslauf des ALG-I-Anspruches. Zudem muss ein Businessplan erstellt und von einer fachkundigen Stelle geprüft werden. Das "GründerASS" ist eine fachkundige Stelle.

Der Gründungszuschuss als solches ist ein zwei Phasen Fördermodell. In Phase eins kann der Zuschuss in Höhe des ALG-I Anspruches plus 300 € monatlich für sechs Monate gewährt werden. In der Anschlußphase zwei kann er für weitere neun Monate a 300 € gewährt werden.

Auf die Leistung besteht derzeit kein Rechtsanspruch. Zudem gilt der sog. Vermittlungsvorrang (abhängige Beschäftigung vor Selbständigkeit).
Bitte beachten Sie: Auch eine positive Stellungnahme bedeutet nicht, dass Sie die Förderung der Agentur für Arbeit erhalten.

Noch ein Tipp:
Da für die Umsetzung des Vorhabens meist zu wenig Zeit eingeplant wird, planen Sie Ihr Vorhaben bitte rechtzeitig. Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage an fachkundigen Stellungnahmen für den Gründungszuschuss am Jahresende am höchsten.

Meine Unterstützung in max. 3 Phasen

1. Erstgespräch

Um eine Stellungnahme zu einem Vorhaben abzugeben, ist es unerlässlich den Gründer und dessen Geschäftsmodell kennen zu lernen.
Es gilt zu klären, wo der Gründer gerade steht, was noch alles zu erledigen ist und was die nächsten Schritte sind. Gegebenenfalls sind noch Fristen zu prüfen. Nur so kann am Ende eine objektive Beurteilung stattfinden.

2. Rückmeldung zum Konzept

Vor einer Stellungnahme zum Vorhaben ist es durchaus sinnvoll, das Konzept einem ersten Check zu unterziehen. Hierbei werden Ihnen Unstimmigkeiten offengelegt und das Konzept kritisch diskutiert.

3. Stellungnahme

Das Unternehmenskonzept wird geprüft, abschließende Fragen geklärt und eine objektive Stellungnahme erstellt.

Kontaktaufnahme

Benötigte Unterlagen

Checkliste für Ihre Stellungnahme

Für die Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung werden i. d. R. nachfolgende Unterlagen benötigt. Beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen (insbesondere das Fehlen der Formulare der Agentur für Arbeit) zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen, die in Ihrem Interesse vermieden werden sollten.

- Businessplan (= Unternehmenskonzept)

Der Businessplan darf sich nicht in floskelhaften Erzählungen ohne konkreten Bezug auf die eigene Unternehmung erschöpfen. Auch die reine stichpunktartige Auflistung des Unternehmenskonzepts ist zu vermeiden.

- Finanz- und Liquiditätsplan

Zur Erstellung des Finanz- und Liquiditätsplans empfehlen wir unsere Vorlage, welche den formellen Anforderungen der Agentur für Arbeit entspricht.

Um den Finanz- und Liquiditätsplan nachvollziehen zu können, sollte das Zahlenwerk auch im schriftlichen Teil des Businessplans erläutert werden. Dies gilt im Besonderen bezogen auf die geplanten Umsätze und Investitionen.

- Aktueller Lebenslauf

- Zeugnisse, Zertifikate, Erlaubnisse, Befähigungsnahweise etc. (vorhabensbezogen)

- Formulare der Agentur für Arbeit (Originale erforderlich!)

- Antrag auf Gründungszuschuss

- Anforderung der Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung

- ggf. weitere Unterlagen, wie Miet-/Pachtvertrag, Geschäftsführer-/Gesellschaftervertrag, etc.
(ggf. weitere erforderlichen Unterlagen werden mit Ihnen besprochen)