ERP-Kapital für Gründung (KfW)

Was ist Kapital für Gründung

Mit dem ERP-Kapital für Gründung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Im Wesentlichen wird gefördert:

  • Investitionen
    • Anschaffung von Anlagen
    • Maschinen
    • Computer
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungs­gegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung)
  • erste Messeteilnahme
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführer­funktion übernehmen

Was wird gefördert

Mit dem ERP-Kapital für Gründung wird gefördert:

  • Existenzgründer (auch Freiberufler)
  • Unternehmens­nachfolger
  • junge Unternehmen

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie

  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen
  • ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten

Was wird u. a. benötigt?

Neben einem Businessplan, einer Hausbank für die Finanzierung ist eine fachkundige Stellungnahme zum Vorhaben erforderlich (Vordruck der KfW/ Stand: 05.06.2021).

Das GründerASS kann für Sie eine fachkundige Stellungnahme erstellen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf um das weitere Prozedere zu besprechen.