Vollerwerb
Vollerwerb bedeutet, dass Ihre selbständige Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Nebenerwerb
Nebenerwerb bedeutet i.d.R., dass Ihre selbständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung und in einem untergeordnetem Umfang ausgeübt wird.
Nebentätigkeiten können auch während:
- ALG I
- ALG II
- Schule
- Studium
- Mini-/ Midijob
- Rente
- etc.
ausgeübt weden.
Wenn Sie hierzu mehr Informationen benötigen verweisen wir an unseren Servicepartner:
Übernahme & Nachfolge
Eine Unternehmensübernahme/ -nachfolge stellt auch eine Möglichkeit dar in die Selbständigkeit zu gehen.
MBI
"Management-Buy-in" steht für die Übernahme eines Unternehmens durch fremde Manager.
MBO
"Management-Buy-out" ist eine besondere Form eines Unternehmensankaufs durch das eigene Management.