Gründung im Voll-/ Nebenerwerb

Vollerwerb

Vollerwerb bedeutet, dass Ihre selbständige Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.

Nebenerwerb

Nebenerwerb bedeutet i.d.R., dass Ihre selbständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung und in einem untergeordnetem Umfang ausgeübt wird.

Nebentätigkeiten können auch während:

  • ALG I
  • ALG II
  • Schule
  • Studium
  • Mini-/ Midijob
  • Rente
  • etc.

ausgeübt weden.

Wenn Sie hierzu mehr Informationen benötigen verweisen wir an unseren Servicepartner:

Übernahme & Nachfolge

Eine Unternehmensübernahme/ -nachfolge stellt auch eine Möglichkeit dar in die Selbständigkeit zu gehen.

MBI

"Management-Buy-in" steht für die Übernahme eines Unternehmens durch fremde Manager.

MBO

"Management-Buy-out" ist eine besondere Form eines Unternehmensankaufs durch das eigene Management.